Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem
Wohnungseigentumsgesetz ist ein separater Geschäftszweig unserer
Immobilienverwaltung. Seit Beginn der professionellen
Immobilienverwaltung im Jahr 1980 haben wir neben der Betreuung von
Miet- und Gewerbeimmobilien auch Eigentümergemeinschaften
verwaltet. Mittlerweile entfallen ca. 50% unserer gesamten
Geschäftstätigkeit auf diesen Bereich. Der Grund für das
enorme Wachstum dieses Firmenzweigs besteht darin, dass gerade bei
Eigentümergemeinschaften das Thema Verwaltung sehr anspruchsvoll
und sensibel ist. Eine Aufgabe, der wir uns von Anfang an gestellt
haben und deren Lösung für uns immer noch eine große
Herausforderung darstellt.
Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften gehört in die
Hände von Profis. Denn neben einer soliden kaufmännischen und
technischen Betreuung gehört die Beachtung des rechtlich
komplizierten Wohnungseigentumsgesetzes sowie der zugehörigen
Rechtsprechung zu einer guten Verwaltung. Eine weitere Herausforderung
ist das psychologische Geschick des Verwalters bei der Betreuung einer
Eigentümergemeinschaft, die sich im ständigen Spannungsfeld
zwischen den Ansprüchen und Wünschen einzelner
Eigentümer und den übergeordneten Interessen der Gemeinschaft
bewegt.