Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften.

Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein separater Geschäftszweig unserer Immobilienverwaltung. Seit Beginn der professionellen Immobilienverwaltung im Jahr 1980 haben wir neben der Betreuung von Miet- und Gewerbeimmobilien auch Eigentümergemeinschaften verwaltet. Mittlerweile entfallen ca. 50% unserer gesamten Geschäftstätigkeit auf diesen Bereich. Der Grund für das enorme Wachstum dieses Firmenzweigs besteht darin, dass gerade bei Eigentümergemeinschaften das Thema Verwaltung sehr anspruchsvoll und sensibel ist. Eine Aufgabe, der wir uns von Anfang an gestellt haben und deren Lösung für uns immer noch eine große Herausforderung darstellt.

Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften gehört in die Hände von Profis. Denn neben einer soliden kaufmännischen und technischen Betreuung gehört die Beachtung des rechtlich komplizierten Wohnungseigentumsgesetzes sowie der zugehörigen Rechtsprechung zu einer guten Verwaltung. Eine weitere Herausforderung ist das psychologische Geschick des Verwalters bei der Betreuung einer Eigentümergemeinschaft, die sich im ständigen Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen und Wünschen einzelner Eigentümer und den übergeordneten Interessen der Gemeinschaft bewegt.